MP-Law-Logo weiß

Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 8|2017

FMA hebt Emittenten-Compliance-Verordnung auf

31. Oktober 2017

Die FMA hat kürzlich bekanntgegeben, die Emittenten-Compliance-Verordnung mit Anfang 2018 ersatzlos aufzuheben (https://www.fma.gv.at/fma-hebt-die-emittenten-compliance-verordnung-mit-jahresende-auf/). Wir haben seit Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung immer wieder darauf hingewiesen, dass die ECV nicht mehr mit Unionsrecht vereinbar ist. Wir freuen uns sehr, dass sich diese Erkenntnis nun durchgesetzt hat.

Es entfällt also künftig nicht nur die am Begriff compliance-relevante Information anknüpfende Pflicht, anlassbezogene Vertraulichkeitsbereiche einzurichten, sondern auch permanente Vertraulichkeitsbereiche und der Erlass einer Compliance-Richtlinie sind nicht mehr explizit vorgesehen. Dennoch sollte der Entfall der ECV nicht zum Anlass genommen werden, Bemühungen der Emittenten-Compliance zurückzufahren. Vielmehr sollten die Compliance-Vorgaben an die geänderte Situation angepasst werden.

Emittenten müssen nun unter anderem bis Jahresende ihre Compliance-Richtlinien überarbeiten. Wer hierzu externe Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, dürfte sich für unser neues Beratungsprodukt „Compliance-Richtlinie“ interessieren. Details dazu finden Sie hier.

Mag. Gernot Wilfling

Übersicht

Downloads

PDF