MP-Law-Logo weiß

Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 1|2022

Geldwäsche: FMA erlaubt rein biometrisches Verfahren zur Kundenidentifikation

13. Januar 2022

Die FMA hat durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) die Möglichkeit geschaffen, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden. Bei diesen Verfahren erfolgt die Identifizierung eines Kunden grundsätzlich allein algorithmisch, ohne dass ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters im persönlichen Kontakt eingebunden ist.

Voraussetzung ist, dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt, das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie, dass mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt. Zudem muss ab 01.01.2023 der Lichtbildausweis auch durch Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) überprüft werden. Bis dahin sind auch videogestützte Ausweisprüfungen zulässig.

Seit 02.11.2021 haben damit KYC-Verpflichtete die Möglichkeit, Neukunden mittels rein biometrischer Verfahren zu identifizieren. Diese Neuerung wird in der Industrie sehr begrüßt und entspricht auch dem Zeitgeist vor allem jüngerer Kunden. Das rein biometrische Identifikationsverfahren wird den KYC-Prozess einfacher und schneller machen können. Die Kosten sind im Vergleich zum bisherigen Video-Identifizierungsverfahren deutlich niedriger. Zudem weisen biometrische Identifikationsverfahren laut FMA eine derartige Systemsicherheit auf, dass sie einer persönlichen physischen Identifikation gleichzustellen sind.

Vor diesem Hintergrund können sich sowohl KYC-Verpflichtete wie Kunden als auch die verpflichteten Rechtsträger über diese Neuerung freuen.

Dr. Sebastian Sieder

Übersicht

Downloads

PDF