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Gietler, Roman: Aufzug zu laut – kein Werklohnanspruch

Österreichische Bauzeitung 05/2019

15. März 2019

Der Werkunternehmer übernimmt regelmäßig das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt, wofür er einzustehen hat.


Der Werkunternehmer hat darauf zu achten, dass seine Angaben bezüglich des beizustellenden Stoffes präzis sind. Der einfache Verweis auf die ÖNorm­konforme Ausführung der Vorarbeiten oder die örtlichen Bauvorschriften ist oftmals zu wenig, um die vertraglich vereinbarte Leistung liefern zu können. Im Worst Case kann dies zum Verlust des Werklohnanspruchs führen.

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