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Gietler, Roman: Der Positionstext

Spengler Fachjournal 04|2019

16. September 2019

Was ist darunter zu verstehen?


Die maßgeblichen Auslegungskriterien sind immer dem Vertrag selbst oder den ihn begleitenden maßgeblichen Umständen zu entnehmen. Ausgangspunkt ist der Wortlaut des Vertragstextes. Die redliche Verkehrssitte kann dabei insbesondere Aufschluss zur Klarstellung und Abgrenzung eines Ausdrucks geben. Maßgebliches Dokument für den Kalkulanten ist das Leistungsverzeichnis. Insbesondere bei kurzer Anbotsphase kann dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden, dass die Vertragsunterlagen unentgeltlich, auf etwaige Widersprüche z.B. zwischen Plan und Leistungsverzeichnis, geprüft werden. Bei der Beurteilung des Leistungsinhalts kann es auch davon abhängen, ob für die strittigen Leistungen für gewöhnlich eigene LV-Positionen ausgeschrieben werden oder nicht.

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