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Gietler, Roman: Leistungsverweigerungsrecht bei Rissgefahr im Beton

Österreichische Bauzeitung 16/2022

2. September 2022

Ein aktuelles OGH-Urteil veranschaulicht, dass das Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers nach § 1170 in Verbindung mit § 1052 ABGB ein wirksames Druckmittel ist.  


Die aktuelle Entscheidung des OGHs veranschaulicht wieder einmal das Risiko des Bauprozesses. Ob ein Mangel tatsächlich vorliegt, ist meist strittig und wird oft erst im Prozess, auch unter Beiziehung von Sachverständigen, festgestellt. Bejaht das Gericht den Mangel, kann es – wie in der Entscheidung geschehen – sein, dass die Werklohnklage des Auftragnehmers abgewiesen wird. Dies ist besonders bitter für den Auftragnehmer, weil er keinen Werklohn bekommt und auch noch die Prozesskosten tragen muss.

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