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Newsletter Issue 02/2012

Haftung des Generalunternehmers für illegal beschäftigte Arbeitskräfte des Subunternehmers & Effiziente Software gegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

15. März 2012

Seit 1. Juli 2011 trifft Unternehmer, insbesondere auch die Generalunternehmer im Baugewerbe eine spezielle Aufforderungspflicht gemäß § 26 Abs 6 Ausländer-beschäftigungsgesetz (AuslBG). Verstößt der Generalunternehmer gegen diese Verpflichtung und beschäftigt der Subunternehmer ausländische Arbeitskräfte ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung, haftet er gemäß § 28 Abs 6 AuslBG für die Verstöße des Subunternehmers.  

Im Fall einer Kontrolle müssen Auftraggeber und Auftragnehmer umfassende Auskunft vor allem über im Betrieb/auf dem Bauvorhaben beschäftigte Ausländer geben. Außerdem müssen AN in Sachen Gesundheitsschutz unterwiesen und Lohnunterlagen erfasst werden. Dieser nicht unerhebliche Dokumentationsaufwand wird durch die Softwaresysteme ISHAP CARD und ISHAP BAU des Wiener Unternehmens ISHAP wesentlich erleichtert.  

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