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Newsletter Corporate/M&A Issue 2|2022

„Haftungsbombe britische Limited“ nun auch für Österreich bestätigt

21. Juni 2022

Wie im letzten Newsletter berichtet (vgl Newsletter Corporate/M&A Issue 1|2022), hat das OLG München 2021 entschieden, dass UK-Limiteds mit Sitz in Deutschland seit dem Brexit je nach tatsächlicher Ausgestaltung als GbR, OHG oder – bei nur einer Gesellschafterin – als einzelkaufmännisches Unternehmen zu behandeln sind. Mit der gravierenden Konsequenz, dass die Gesellschafter für Schulden der Limited mit ihrem Privatvermögen haften.

Der OGH hat, wie erwartet, nunmehr auch für Österreich bestätigt, was sich durch diese Entscheidung des OLG München bereits angekündigt hat: Hat eine britische Limited den Sitz ihrer Verwaltungstätigkeit in Österreich, ist sie nach österreichischem Gesellschafterstatut nunmehr als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen bzw ist im Fall eines Alleingesellschafters von der Zuordnung an ihn als Einzelunternehmer auszugehen. Die Rechte und Pflichten (inklusive Haftung für Schulden!) der Limited treffen daher nun nicht mehr die Limited, sondern aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge durch den Brexit die Gesellschafter persönlich (vgl im Detail Vgl OGH 27.1.2022, 9 Ob 74/21d).

Vor diesem Hintergrund raten wir nochmals dringend dazu, hier gegenzusteuern, und unterstützen Betroffene gern bei gesellschaftsrechtlich sinnvollen Schritten.

Dr. Sebastian Sieder

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