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Ilg, Mathias: Sofortiger Vertragsrücktritt bei nicht genehmigungsfähiger Planung

Österreichische Bauzeitung 12-13/2022

24. Juni 2022

Es kann bei der Abwicklung von Bauprojekten vorkommen, dass die (erste) Einreichplanung des Architekten nicht genehmigungsfähig ist. Doch ist der Bauherr zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt?



Bei Schuldnerverzug oder vertrauenserschütterndem Vertragsbruch ist der (vertragstreue) Teil zum Vertragsrücktritt unter Setzung einer Nachfrist berechtigt. Diese ist entbehrlich, wenn der Schuldner zur vertragskonformen Leistung nicht in der Lage ist oder diese verweigert. Bei Mängeln der Einreichplanung ist die Nachfrist nicht entbehrlich, wenn die Mängel verbesserungsfähig sind. Es ist daher bei einem beabsichtigten Rücktritt Vorsicht geboten, zumal der Architekt bei unberechtigtem Rücktritt ohne Nachfrist seinen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt behält. 

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