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Newsletter Corporate/M&A Issue 2|2020

Judikatur: § 10 Erklärung auch bei Beendigung der Gründungsprivilegierung erforderlich

26. März 2020

Gemäß § 10b Abs 5 GmbHG kann die Gründungsprivilegierung einer GmbH durch Satzungsänderung vorzeitig beendet werden, sofern die Mindesteinzahlungserfordernisse erfüllt sind. Der genaue Gesetzeswortlaut von § 10 Abs 3 GmbHG klärt jedoch nicht abschließend, ob die Geschäftsführung einer GmbH eine § 10 Erklärung auch bei Beendigung der Gründungprivilegierung abgeben muss und über die Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlagen die entsprechende Bestätigung des Kreditinstituts vorzulegen hat. Der Oberste Gerichtshof schloss sich nun in 6 Ob 112/19 t der Literatur zu dieser Fragestellung an. Diese lehnte schon bisher eine Schlechterstellung gegenüber einer GmbH, die bei Eintragung keine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen hat, ab. Eine Gleichbehandlung sei schon aus Gründen des Verkehrs- und Gläubigerschutzes gefordert. Es bedarf also bei Beendigung der Grünungsprivilegierung einer § 10-Erklärung und einer Bankbestätigung.

Mag. Stefanie Ringhofer, LL.M.

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