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Kall, Bernhard: Änderungen der Verbraucherrechte

Österreichische Bauzeitung 06/2015

3. April 2015

Für Unternehmer bringen die neuen Vorschriften des FAGG beträchtliche Belastungen. In der Praxis sollten Bauunternehmer in Zukunft darauf achten, Konsumenten in jedem FAGG-Geschäftsfall – und das ist jeder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Vertrag – insbesondere über ihre Rücktrittsrechte schriftlich aufzuklären und diese Informationserteilung auch durch die Konsumenten schriftlich bestätigen zu lassen, da sich ansonsten die Rücktrittsfrist auf bis zu zwölf Monate verlängert. Unternehmen sind darüber hinaus gut beraten, sich gesetzeskonforme Rücktrittsbelehrungen und -formulare erstellen zu lassen.

Dieser Artikel ist auch auf www.bauforum.at erschienen.

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