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Kall, Bernhard: Die Bau- Arge neu nach der Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Österreichische Bauzeitung 02/2015

6. Februar 2015

Mit der Novelle hat der Gesetzgeber die bisher herrschende Rechts­praxis kodifiziert und damit Rechtssicherheit geschaffen. Die für die (Bau-)Praxis relevanteste Änderung ist, dass ein Arge-Gesellschafter die übrigen Arge-Gesellschafter Dritten gegenüber verpflichten kann. Es heißt daher umso mehr: Prüfe, an wen du dich bindest!

Dieser Artikel ist auch auf www.bauforum.at erschienen.

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