Der Verkäufer von Bauprodukten leistet gemäß § 922 ABGB in der Regel nur dafür Gewähr, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht. Aber wann greifen die Aufklärungspflichten?
Kall, Bernhard: Die Haftung des Verkäufers von Bauprodukten
Österreichische Bauzeitung 05/2016
18. März 2016
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