Öffentliche Auftraggeber haften auch ohne schuldhaftes Verhalten für vergaberechtswidrige Entscheidungen. Wer sich zu Unrecht übergangen fühlt, hat infolge eines OGH-Urteils nun höhere Chancen auf Schadenersatz.
Kall, Bernhard: “Geld ohne Auftrag für übergangene Bieter”
Der Standard
18. Mai 2011
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