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Kall, Bernhard / Lackner, Heinrich: Vorsicht beim Regress – Haftungsbeschränkung kann zum Bumerang werden!

Bau & Immobilien Report 05/2019

28. Mai 2019

Die Verantwortung für einen Bauschaden liegt oftmals nicht nur bei einem Baubeteiligten, sondern bei mehreren. Kommt es zu einer Solidarhaftung, kann sich der Geschädigte grundsätzlich aussuchen, an wem er sich schadlos hält. Nicht immer ist es ratsam, wenn der gesamte Schaden geltend gemacht wird.

Zwar kann der Geschädigte im Fall einer Solidarhaftung von jedem Beteiligten für den gesamten Schaden Ersatz verlangen. Vereinbarte Haftungsbeschränkungen wirken im Regress jedoch nicht, sodass die Vertragsverhältnisse von Geltendmachung der Ansprüche genau geprüft werden sollten. Eine Haftungsbeschränkung kann nämlich – wie ein Bumerang – am Ende wieder den Geschädigten treffen!


Dieser Beitrag ist auch online auf www.report.at erschienen.

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