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Kall, Bernhard: Nachbarrecht: Kein Ausgleichsanspruch bei konsenswidrigem Bau?

Österreichische Bauzeitung 01/2020

17. Januar 2020

Der Nachbar eines Baugrundstücks hat einen Ausgleichsanspruch gegen den Bauherrn, wenn sein Gebäude durch die Bauführung beschädigt wird. Besteht ein solcher Anspruch aber auch dann, wenn der Nachbar sein Gebäude selbst konsenswidrig errichtet hat?


Sind die Schäden am Gebäude des Nachbarn auf Baugebrechen (Mängel) zurückzuführen, die wegen der Gefährdung von Personen und Sachen auch ohne Einwirkung vom Nachbargrundstück zu einem Einschreiten der Baubehörde führen müssen, ist der Ausgleichsanspruch analog § 364a ABGB zur Gänze ausgeschlossen. Ansonsten führen Baumängel bloß zu einem Mitverschulden des Geschädigten.

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