MP-Law-Logo weiß

Kall, Bernhard: Wie viel Vertrauen in die Vorleistung?

Österreichische Bauzeitung 21/2019

4. November 2019

Der Auftragnehmer ist gemäß § 1168a ABGB zur Prüfung des vom Auftraggeber beigestellten „Stoffs“ und der ihm anlässlich der Herstellung des Werkes erteilten Anweisungen verpflichtet. Laut OGH unterliegen auch Vorleistungen anderer Auftragnehmer der Prüf- und Warnpflicht.


Wie eine jüngste Entscheidung des OGH zeigt, kann der AN anlässlich der Ausführung seiner Leistungen auf die Fachkunde anderer AN grundsätzlich vertrauen. Eine Prüfpflicht besteht, wenn offenkundige Hinweise auf eine mangelhafte Ausführung der Vorleistung erkennbar sind. Auch bei Eigenleistungen des AG ist besondere Vorsicht geboten.

Übersicht

Downloads

PDF