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Kall, Bernhard: Zusatzauftrag- Rücktrittsrecht des Verbrauchers?

Österreichische Bauzeitung 08/2018

27. April 2018

Gelten für Zusatzaufträge auf Baustellen die gleichen Vertragsbedingungen wie beim Hauptauftrag? Das OGH hat sich mit dieser Frage beschäftigt.



Nach Ansicht des OGH führt die Vertragsauslegung beim Einheitspreisvertrag in aller Regel zu dem Ergebnis, dass der Hauptauftrag durch Zusatzaufträge konkretisiert wird. Einheitspreisverträge sind in der Praxis meist so auszulegen, dass Zusatzaufträge keine selbstständigen Vertragsverhältnisse begründen. Leistungsänderungen, die sich während der Bauausführung ergeben und die im Rahmen des ursprünglichen Leistungsziels liegen, sind demnach dem Hauptvertrag zuzuordnen. In diesem Fall steht dem Verbraucher, wie der OGH entschieden hat, kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu, auch wenn die Zusatzaufträge auf der Baustelle und damit außerhalb der Geschäftsräume des AN erteilt werden.

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