Zum Haftungsrisiko aus der Übernahme öffentlich-rechtlicher Prüfpflichten
Bautechnische und baurechtliche Vorschriften, zumeist solche auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, sehen in verschiedenen Belangen besondere Prüfpflichten vor oder verlangen eine Bestätigung der Ausführung durch befugte Fachleute. Nicht immer werden diese Aufgaben in der Praxis ernst genommen – das kann weitreichende Haftungsfolgen haben!