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Lackner, Heinrich: Erfüllung – ohne Erfüllungspflicht?

Österreichische Bauzeitung 18/2019

20. September 2019

Die übernommenen Leistungspflichten und deren Erfüllung durch die Vertragspartner bilden das „Herzstück“ jedes Bauvertrags.


Garantien sind als Sicherstellungsmittel im Bauvertragswesen mittlerweile durchaus üblich. Während die Begünstigten sowohl von der Liquidität des Garanten als auch von der Möglichkeit, die Garantie rasch und kostengünstig zu verwerten, profitieren, stellt die Abstraktheit für den Auftraggeber der Garantie ein Risiko dar. Umso wichtiger ist es in der Praxis, den Sicherungszweck und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme schon im Vertrag genau zu umschreiben.

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