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Lackner, Heinrich: „Gefahrenquelle“ Bauwerk?

Österreichische Bauzeitung 23/2019

25. November 2019

Im Rahmen der „Bauwerkehaftung“ hat der Gebäudebesitzer für Schäden unter bestimmten Voraussetzungen in sehr weitem Umfang einzustehen. Doch wie sieht die Realität aus?


§ 1319 ABGB sieht eine verschärfte Haftung für „Besitzer“ eines Bauwerks vor. Um eine Haftung zu vermeiden, müssen im Vorfeld alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden, um einer Gefahr entgegenzuwirken. Wie eine jüngste Entscheidung zeigt, ist die gebotene Sorgfalt, die vom „Besitzer“ verlangt wird, nur dann verletzt, wenn die Gefahr erkennbar oder voraussehbar war.

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