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Lackner, Heinrich: Haftung bei Beschädigung von Leitungen im Baugrund

Österreichische Bauzeitung 19/2017

9. Oktober 2017

Werden bei einem Tiefbauprojekt Leitungen beschädigt, stellt sich die Frage, wer gegenüber dem Eigentümer respektive Betreiber der Leitung für den Schaden einzustehen hat.


Wer kennt das nicht. Beim Aushub der Baugrube, bei der Herstellung einer Künette oder beim Graben eines Kanalschachts stößt der Auftragnehmer(AN), der mit Tiefbauarbeiten beauftragt ist, auf eine Versorgungsleitung (Telekommunikation, Wasser, Strom u. dgl.). Die Leitung wird im Zuge der Arbeiten beschädigt. Es kommt zur Unterbrechung von Kommunikationsdienstleistungen, der Strom fällt aus, die Wasserversorgung wird unterbrochen. In Ballungsräumen kann die Beschädigung einer Leitung sehr schnell größere Folgeschäden nach sich ziehen, auch wenn Unterbrechungen nur von kurzer Dauer sind. In erster Linie sind der Auftraggeber(AG) und der AN dafür verantwortlich, dass im Zuge des Bauvorhabens kein Dritter zu Schaden kommt, somit auch nicht die Betreiber von Versorgungsleitungen. Den AN, der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt ist, treffen hierbei besondere Schutz- und Sorgfaltspflichten.

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