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Lackner, Heinrich: Netto oder brutto?

Österreichische Bauzeitung 21/2017

6. November 2017

Der Schaden infolge eines Baumangels besteht für den Geschädigten in aller Regel in den Kosten der Sanierung. Wann ist bei einem Bauschaden die Umsatzsteuer (USt.) zu ersetzen?


Ob die USt. als Teil eines Schadens (zum Beispiel der Sanierungskosten) verlangt werden kann, hängt davon ab, ob der Ersatzzahlung ein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Ist das nicht der Fall, spricht man von „echtem Schadenersatz“, für den keine USt. verlangt werden kann bzw. abzuführen ist. Auch wenn der Geschädigte selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er bei einer Ersatzvornahme durch Fachfirmen (Unternehmer) in einem Ersatzprozess den Bruttobetrag verlangen. Allerdings steht dem Schädiger gemäß Art XII Z 3 EGUStG ein Rückersatzanspruch in der Höhe der Vorsteuer zu.

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