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Müller, Katharina/Kall, Bernhard: Welche Planungsleistungen schulden Auftraggeber und Auftragnhemer?

Österreichische Bauzeitung 21/2013

15. November 2013

Erstellt der Auftraggeber die von ihm geschuldete Planung nicht entsprechend vollständig bzw. in einer entsprechenden Qualität, führt dies zwangsläufig zu Mehraufwendungen und Problemen in der Abwicklung. Der Auftragnehmer hat – die Einhaltung der Anmelde- und Mitteilugnserfordernisse vorausgesetzt – Anspruch auf Abgeltung dieser Mehrkosten. Es liegt daher im Interesse von Auftraggeber und Auftragnehmer, die jeweils geschuldeten Planungsleistungen vor Vertragsabschluss hinreichend zu definiern.

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