Der Artikel beschäftigt sich mit dem Antrag der ASFINAG auf Aufhebung der §§ 97 Abs 2 und 99 Abs 2 BVergG 2006, wonach öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet sind, sowohl bei der Leistungsbeschreibung als auch bei Verträgen geeignete Leitlinien, wie ÖNORMen oder standardisierte Leistungsbeschreibungen zu verwenden.
Müller, Katharina: Verwendung von ÖNormen – Grundsätzliche Pflicht des Auftraggebers
Österreichische Bauzeitung 40/2007
5. Oktober 2007
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