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Müller, Katharina: Vorsicht bei Projektänderungen im Zuge eines Bauvorhabens

Österreichische Bauzeitung 11/2020

8. Juni 2020

Bauvorhaben und deren Pläne werden im Zuge des Bauvorhabens oft noch geändert. Wo ist jedoch die Grenze zwischen Projektänderung und neuem Antrag?


Grundsätzlich sind nachträgliche Änderungen des bereits eingereichten Projekts möglich, sofern es sich um unwesentliche Änderungen handelt. Änderungen insbesondere der Höhe des Projekts werden als Ausweitung des Projekts betrachtet und stellen eine wesentliche Änderung dar. Werden diese Änderungen auf Wunsch des AG durch den Planer/Architekten durchgeführt und führen diese dazu, dass das ursprünglich bewilligungsfähige Projekt nicht mehr bewilligungsfähig ist und entsteht dadurch ein Schaden, könnte der mangelnde Hinweis zu einem Schadenersatzanspruch des AG gegen den Planer/Architekt führen.

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