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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017

Nach Luxemburg bald auch in Wien: Die elektronische Prospektbilligung

15. Dezember 2017

Wer derzeit im Zuge einer Kapitalmarkttransaktion den erforderlichen Kapitalmarktprospekt bei der FMA in Wien billigen lässt, muss gleich zweimal seinen Vorstand mit Unterschriftenseiten quälen: Zu Beginn des Prospektbilligungsverfahrens sind Kapitalmarktprospekte (neben der elektronischen Einbringung per E-Mail) mehrfach gedruckt, gebunden und mit Originalunterschriften versehen bei der Behörde einzubringen. In der Folge kommt es (immer!) zu Verbesserungsaufträgen der FMA und am Ende des Billigungsverfahrens ist der nach den Vorstellungen der FMA geänderte Prospekt wieder mehrfach gedruckt, gebunden und mit Originalunterschriften versehen einzubringen. Man bekommt dann Billigungsstempel der Aufsicht und muss ein physisches Exemplar des Prospekts auch noch ein paar Kilometer weiter zur OeKB transportieren. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch unnötig.

Dass es auch anders geht, zeigt die Luxemburgische CSSF mit ihrem rein elektronischen Prospektbilligungsverfahren seit vielen Jahren. Die FMA folgt diesem Vorbild nun erfreulicherweise (wenn auch getrieben durch eine Gesetzesänderung, die ihr keine Wahl ließ). Ab 2018 können Emittenten oder ihre Vertreter nach einmaliger Registrierung Prospekte über eine Plattform elektronisch an die FMA übermitteln. Die Billigung erfolgt prinzipiell auch elektronisch. Der Antragsteller kann aber vorerst wählen, ob er den Bescheid im Original per Post aber vorab per E-Mail zugesandt bekommen möchte oder ihn doch lieber physisch bei der FMA abholt.

Mag. Gernot Wilfling

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