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Newsletter Issue 06/Oktober 2007

Neuregelung des Sachwalterrechts & Vorsorgevollmacht - aber richtig

15. Oktober 2007

Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber die Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder die Äußerungsfähigkeit verliert (§ 284 Abs 1 ABGB).  Dieser Newsletter beschäftigt sich mit den speziellen Formvorschriften, die der Gesetzgeber für die Errichtung einer gültigen Vorsorgevollmacht vorgesehen hat.