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Newsletter Issue 09/2013

OGH: mündliches Testament; wechselseitige Zeugenschaft bei Einsetzung mehrerer Erben & Formvorschriften bei letztwilligen Verfügungen

8. Oktober 2013

In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befasste sich dieser mit der Gültigkeit eines mündlichen Testaments, insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit der wechselseitigen Zeugenschaft bei der Testamentserrichtung.

Soweit ein Testament schriftlich – entweder in Form eines eigen- oder fremdhändigen Testaments, als notarielles oder gerichtliches Testament – errichtet werden soll, sind die jeweils zur Anwendung gelangenden Formvoschriften einzuhalten; dies um zu verhindern, dass der Nachlass ganz anderen Personen zukommt, als vom Erblasser gewollt. Beratungsbedarf besteht allerdings nicht nur hinsichtlich der Formvorschriften, sondern auch in Bezug auf die konkrete Formulierung des Testaments.

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