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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 3|2019

„Regulatory Sandbox“ für FinTechs geplant

23. Mai 2019

Im Finanzmarktbehördenaufsichtsgesetz (FMABG) soll – zunächst befristet von 31.07.2019 bis 31.12.2022 – eine sogenannte „Regulatory Sandbox“ für FinTechs vorgesehen werden, die bei der FMA einzurichten ist. Im Rahmen eines solchen Aufsichtskonzepts soll die Innovationskraft österreichischer Unternehmen dadurch gestärkt werden, dass Unternehmen mit eigentlich konzessionspflichtigem Geschäftsmodell zunächst (für maximal zwei Jahre) unter der Aufsicht der FMA ihr Geschäft weiterentwickeln, ohne bereits sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen.

Die Aufnahme in die Sandbox soll über Antragstellung bei der FMA erfolgen. Das zu testende Geschäftsmodell muss auf Informations- und Kommunikationstechnologie basieren und es dürfen – abgesehen von der noch zu erfüllenden Konzessionspflicht – keine grundlegenden, technischen oder rechtlichen Hindernisse bestehen.

Zudem ist glaubhaft zu machen, dass die Aufnahme in die Sandbox die Marktreife des Geschäftsmodells beschleunigen wird und dass das Geschäftsmodell wegen seiner Innovationskraft im volkswirtschaftlichen Interesse ist.

Wir halten ein solches – in Großbritannien etwa bereits etabliertes – Konzept für eine sinnvolle Ergänzung zur bereits eingerichteten FinTech-Kontaktstelle, über welche Unternehmen auf Anfrage Auskunft über die aufsichtsrechtlichen Hürden in ihrem (geplanten) Geschäftsmodell bekommen können. Aufgrund der jüngsten Regierungskrise ist es freilich fraglich, ob die Umsetzung wie geplant voranschreiten wird. Wir berichten wieder, sobald es hierüber Klarheit gibt.

Alev Badem, LL.M. (WU)

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