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Newsletter Issue 08/2013

Schlussrechnungsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln

21. August 2013

Entsprechend aktueller Rechtsprechung des OGH (Willheim Müller Rechtsanwälte war am Verfahren beteiligt) reicht ein einmaliger, eindeutiger und unmissverständ- licher Vorbehalt des Auftragnehmers aus, um seinen nachträglichen Forderungs- anspruch zu sichern. Dies gilt auch für den Fall, dass weitere unvollständige Zahlungen durch den Auftraggeber geleistet werden. Der „erste“ Vorbehalt stellt klar, dass der Auftragnehmer abweichende Schlusszahlungen nicht akzeptiert.    

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich weiters mit dem Recht des Werkbestellers, seinen Werklohn zurückzubehalten, sofern er eine mangelhafte Leistung übernimmt. Zweck des Zurückbehaltungsrechts ist es, den Verbesserungsanspruchs gegenüber dem Werkunternehmer abzusichern. Soweit die ÖNORM B 2110 vereinbart ist, ist auch die betragsmäßige Beschränkung des Zurückbehaltungsrecht zu beachten.

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