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Newsletter Issue 08/2012

Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB & Warnpflicht des AN /Adressat der Warnung

10. Oktober 2012

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Einführung des § 1170b ABGB, durch den eine gesetzliche, vertraglich nicht abdingbare Sicherstellungspflicht des Auftraggebers geschaffen werden soll. Diese soll – etwa im die Unterschied zur Unsicherheitseinrede (§ 1052 ABGB) – von einer konkreten Risikosituation, wie der Verschlechterung der Vermögenswerte unabhängig sein. 

Des Weiterern wird die Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB beleuchtet und insbesondere darauf eingegangen, wem gegenüber sie wie auszusprechen ist, unter welchen Voraussetzungen sie entfällt und welche Folgen eine Verletzung der Warnpflicht nach sich zieht.

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