MP-Law-Logo weiß

Newsletter Gemeinnützigkeit Issue 1|2018

Stipendienvergabe neu

30. Oktober 2018

Mit der Novelle zur Bundesabgabenordnung (BAO), die seit 15.08.2018 in Kraft ist, wurde § 40b BAO, der die Vergabe von Stipendien und Preisen durch gemeinnützige Körperschaften regelt, geändert. Betroffen sind etwa Stiftungen nach dem BStFG 2015 sowie gemeinnützige Privatstiftungen.

In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die Eckpunkte des § 40b BAO in der neuen Fassung, insb hinsichtlich Bundesstiftungen und gemeinnützigen Privatstiftungen, vorstellen.


  1. Ausgangslage
  2. Eckpunkte des § 40b BAO in der neuen Fassung

    2.1 Begünstigte Zwecke
    2.2 Abwicklung der Vergabe von Stipendien und Preisen
    2.3 Weitere Anpassungen
    2.4 Übergangsbestimmung

  3. Fazit

>> LESEN SIE MEHR IM NEWSLETTER GEMEINNÜTZIGKEIT ISSUE 1|2018 ALS PDF


DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP

Übersicht

Downloads

PDF