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Newsletter Kapitalmarktrecht Issue 7|2020

Taxonomie-VO tritt in Kraft – Sustainable Finance als zentrales Thema der künftigen europäischen Finanzmarktregulierung

15. Oktober 2020

Am 12.07.2020 trat die viel diskutierte Taxonomie-VO (EU) 2020/852 in Kraft. Sie bringt ein harmonisiertes Klassifikationssystem zur Beurteilung ökonomischer Nachhaltigkeit von Investitionen mit erheblichen Umwelt- und Klimaauswirkungen. Anwendbar wird sie (schrittweise) ab 01.01.2022. Viele Details sind jedoch, wie man es bei Unionsrechtsakten schon lange gewöhnt ist, noch in delegierten Rechtsakten, die im konkreten Fall auf Empfehlungen der Technical Expert Group on Sustainable Finance(TEG) beruhen werden, zu regeln. Die – so wichtige – Festlegung technischer Bewertungskriterien für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ soll bereits bis Jahresende vorliegen.

Folgendes findet sich unter anderem im Verordnungstext selbst:

  • Gesetzgebung zu nachhaltig vermarkteten Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen (zB EU Green Bonds, EU-Eco-Labels);
  • Pflicht für (Mutter-) Unternehmen, die nach der CSR-Richtlinie zur nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung verpflichtet sind, im Lagebericht und nichtfinanziellen Bericht den Umfang ihrer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten anzuführen (betrifft in Österreich im Wesentlichen im Amtlichen Handel notierende Unternehmen);
  • Transparenz- und Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater unter der Disclosure-Verordnung (EU) 2016/2341, wie etwa Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken auf der Website oder vorvertragliche Informationspflichten zu Finanzprodukten.

Durch die neuen regulatorischen Anforderungen werden nicht zuletzt Unternehmen verschiedenster Wirtschaftsbranchen ihre Governance und Geschäftsstrategie ganzheitlich beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Einhaltung der Transparenz- und Offenlegungspflichten anpassen müssen. Für regulierte Rechtsträger hat die FMA zudem kürzlich einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Dieser enthält neben der Aufschlüsselung identifizierter Nachhaltigkeitsrisiken auch Empfehlungen für das bestehende Risikomanagement der Rechtsunterworfenen und Good Practices in Form von Tools und Methoden zu dessen Umsetzung sowie eine Auflistung geeigneter Informationsquellen. 

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist sicher gekommen um zu bleiben. Die diesbezüglichen Anforderungen (vor allem) an große Unternehmen und regulierte Rechtsträger werden in den nächsten Jahren sukzessive steigen. Auf jeden Fall gilt es, die regulatorische Entwicklung genau zu beobachten um rechtzeitig die erforderlichen Vorkehrungen treffen zu können. 

Mag. Stefanie Ringhofer, LL.M.

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