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Newsletter Issue 4/2014

Überwälzung unkalkulierbarer Risiken auf Auftragnehmer unzulässig & Auslegung von Ausschreibungsunterlagen durch Sachverständige im Nachprüfungsverfahren

7. April 2014

Der UVS Burgenland (E 5.3.2013, K VNP/16/2013.001/018) hat für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe festgehalten, dass in einer Ausschreibung keine unkalkulierbaren Risiken enthalten sein dürfen.

Der aktuelle Newsletter widmet sich weiters der Auslegung von Ausschreibungsunterlagen durch Sachverständige im Nachprüfungsverfahren. Dazu judizieren die Vergabekontrollbehörden in ständiger Rechtsprechung, dass Ausschreibungsbestimmungen nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen sind. Infolge jüngster Rechtsprechung ist für die Zukunft bei technisch unklaren Ausschreibungs-bestimmungen die vermehrte Beiziehung von Sachverständigen zur Auslegung derselben zu erwarten.

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