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Newsletter Issue 12/Oktober 2008

Unterpreisigkeit als Ausscheidungsgrund? & Mehr Mut zur Bekämpfung von Ausschreibungsbedingungen

15. Oktober 2008

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Angemessenheit des Angebotspreises bei öffentlichen Vergabeverfahren und geht dabei auf den Unterschied zwischen Angebotspreis und dem Preis einzelner Positionen ein.

Da vergaberechtswidrige Ausschreibungsbedingungen mit unkalkulierbaren Risiken den wirtschaftlichen Ruin eines Bieters zur Folge haben können, müssen sich Unternehmen daher schon bei der Kalkulation mit der Frage beschäftigen, ob der gegenständliche Auftrag bzw einzelne Positionen überhaupt kalkulierbar sind. Allenfalls sind vergaberechtswidrige Ausschreibungsbedingungen zu bekämpfen.


Diesem Thema widmeten sich DDr. Katharina Müller und Dr. Bernhard Kall auch in der Österreichischen Bauzeitung Ausgabe 42/2008.


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