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Newsletter Start-ups und Wachstumsfinanzierung Issue 1|2020

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung als unkomplizierte Alternative bei der GmbH

12. Februar 2020

Insbesondere in der Gründungs- und Aufbauphase eines Unternehmens sind die finanziellen Mittel in der Regel knapp. Potenzielle Mitarbeiter können nicht mit Spitzengehältern geködert werden, weil das vorhandene Kapital dringend in anderen Bereichen benötigt wird. Um trotzdem gute Leute für das weitere Wachstum des Unternehmens gewinnen zu können, benötigen Start-Ups daher meist andere (zusätzliche) Anreize. Virtuelle Beteiligungen, mit welchen die Mitarbeiter an der Wertsteigerung des Unternehmens (und allenfalls auch am Gewinn) partizipieren, sind bei der GmbH auch deswegen eine interessante Alternative, weil sie im Gegensatz zur Beteiligung am Stammkapital und zu Optionen auf den Erwerb von Geschäftsanteilen ohne Notariatsakt auskommen. Außerdem sind sie bei richtiger Gestaltung auch steuerlich attraktiv. Nachfolgend beschreiben wir die wesentlichen Parameter einer praxiserprobten Variante:

  • Die Gesellschaft setzt ein virtuelles Beteiligungsprogramm über virtuelle Geschäftsanteile mit einem bestimmten Nominale (häufig 10 bis 25% des bestehenden Stammkapitals) auf. Dabei wird ein Basis-Unternehmenswert definiert.
  • Begünstigte Mitarbeiter füllen einen vorgegebenen Zeichnungsschein über einen solchen virtuellen Geschäftsanteil aus und erwerben damit von der Gesellschaft selbst den virtuellen Geschäftsanteil. Sie müssen für diesen keinerlei eigenes Investment tätigen.
  • Dafür profitieren die Mitarbeiter auch „nur“ von der Steigerung des Unternehmenswerts zwischen dem Zeichnungstag und dem Eintritt eines Zahlungsfalls. Alternativ könnte zusätzlich ein Anspruch vorgesehen werden, wenn sich die Gesellschafter Gewinne ausschütten.
  • Zahlungsfälle sind in der Regel der zumindest mehrheitliche Verkauf ihrer (echten) Geschäftsanteile durch die Gesellschafter und der Verkauf des Unternehmens durch die Gesellschaft selbst. Möglich wäre darüber hinaus auch den Börsegang der Gesellschaft als Zahlungsfall zu definieren.
  • Im Zahlungsfall haben die Mitarbeiter einen Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Zahlung eines Betrags, welcher (berechnet für ihre virtuelle Beteiligung) der Differenz zwischen jenem Unternehmenswert, wie er dem den Zahlungsfall auslösenden Ereignis zugrunde liegt (etwa der Bewertung im Exit-Fall) und dem Basis-Unternehmenswert entspricht. Beispiel: Als Basis-Unternehmenswert werden EUR 5 Millionen zugrunde gelegt, ein Mitarbeiter erhält einen virtuellen Geschäftsanteil, welcher einer virtuellen Beteiligung von 1% entspricht, die Gesellschaft wird für EUR 15 Millionen verkauft: Der Mitarbeiter erhält eine Zahlung in Höhe von EUR 100.000).
  • Um die gewünschten Anreize zu setzen (etwa Mitarbeiterbindung), werden Unverfallbarkeitsbestimmungen definiert. Der gesamte virtuelle Geschäftsanteil steht erst im Zeitablauf zu, z.B. wird über einen fünfjährigen Zeitraum jeweils ein Fünftel unverfallbar. Kommt es damit nach Ablauf von drei Jahren ab Zuteilung des virtuellen Geschäftsanteils zu einem Zahlungsfall, stehen dem Mitarbeiter nur drei Fünftel der Zahlung zu. Üblich ist auch, für den Fall des Ausscheidens (oder zumindest für bestimmte Arten des Ausscheidens) des Mitarbeiters die Ansprüche aus der virtuellen Beteiligung erlöschen zu lassen (je nach Gestaltung auch der bereits unverfallbar gewordenen Teile).

Bei der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung handelt es sich im Ergebnis also um eine vertragliche Nachbildung von vermögensrechtlichen Rechten, die mit einer echten Gesellschafterstellung verbunden sind. Dagegen erwerben die Mitarbeiter keinerlei Mitspracherechte (insbesondere kein Stimmrecht in der Generalversammlung und in der Regel noch nicht einmal ein Recht auf Teilnahme an selbiger). Außerdem bestehen (wenn überhaupt) meist nur beschränkte Informationsrechte.

Mag. Stefanie Ringhofer, LL.M.

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