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Wilfling, Gernot: Anmerkung zu VwGH 27.4.2017, Ro 2016/02/0020 ua

Zeitschrift für Finanzmarktrecht 07/2017

20. Juli 2017

Die gegenständliche Entscheidung beendet eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen VERBUND und FMA. Bereits zum zweiten Mal binnen gut eines Jahres mit der Frage befasst, bestätigt der VwGH nun endgültig, dass der Abschluss des gegenständlichen Memorandums of Understanding (“MoU”) durch den VERBUND ein ad-hoc-meldepflichtiger Umstand war.

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