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Wilfling, Gernot: Neue EU-Aktionärsrechterichtlinie in Österreich – Unternehmen dürfen sich über maßvolle Umsetzung freuen

HV Magazin 2/2019, GoingPublic Media AG

8. Juni 2019

Die geplanten Regelungen zur Vorstandsvergütung entsprechen dem Anliegen der österreichischen Bundesregierung, „Gold Plating“ bei der Umsetzung von EU-Vorgaben zu vermeiden. Die Vorgaben zu related party transactions werden besonders unternehmensfreundlich umgesetzt. Auch Banken können aufatmen.


Die zweite EU-Aktionärsrechterichtlinie („ARRL“) wird in Österreich in zwei Teilen umgesetzt. Nun liegt auch der mit Spannung erwartete zweite Ministerialentwurf zur Umsetzung der Artikel 9a bis 9c ARRL vor. Die Vergütungsthemen und die Vorgaben für Geschäfte mit nahestehenden Personen („related party transactions“) werden in Österreich künftig im Aktiengesetz zu finden sein. Allerdings werden sie nur für jene Gesellschaften gelten, deren Aktien an einem geregelten Markt (Amtlicher Handel der Wiener Börse) notieren.

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