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Wilfling, Gernot / Schrank, Christopher: Änderungen von Emissionsbedingungen

ÖBA 12/11

15. Dezember 2011

Bestimmungen in Emissionsbedingungen, wonach Änderungsvorschläge in einem der Allgemeinheit zugänglichen Medium (zB im Amtsblatt der Wiener Zeitung oder auf der Internetseite der Emittentin) als vom Anleger angenommen gelten, wenn dieser nicht binnen einer angemessenen Frist widerspricht, sind rechtswirksam. Solche Änderungsklauseln halten der Geltungskontrolle nach § 864a ABGB und der Inhaltskontrolle gemäß § 879 Abs 3 ABGB stand und verstoßen nicht gegen die guten Sitten. Sie stehen auch im Einklang mit § KSchG, wobei es aufgrund der Vorgaben des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG gegenüber Anlegern, die als Konsumenten einzustufen sind, geboten ist, eine angemessen lange Frist für den Widerspruch zu vereinbaren und bei der Veröffentlichung des Änderungsvorschlags darauf hinzuweisen, welche Folgen mit dem Schweigen verbunden sind und bis wann der Anleger widersprechen muss.

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