Benötigt eine Kapitalgesellschaft weiteres Eigenkapital, besteht der klassische Weg der Kapitalaufbringung in einer Kapitalerhöhung. Die dafür notwendigen Schritte sind im Gesetz klar vorgegeben. In den meisten Fällen ist es auch unproblematisch, diesen Ablauf einzuhalten. Schwierigkeiten ergeben sich aber dann, wenn die Gesellschaft das frische Geld sehr rasch benötigt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, auf die Kapitalerhöhung Vorauszahlungen zu leisten.
Wilfling, Gernot / Schrank, Christopher: Voreinzahlungen auf Kapitalerhöhungen
ecolex 04/2011
20. April 2011
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