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Newsletter Digital Banking und FinTech 2|2017

Wohnungskauf, Scheidung, Testament – Was Müller Partner alles kann

30. Mai 2017

Im Sinne unserer Kanzleileitlinien „Qualität“, „Engagement“ und „Partnerschaft“ wollen wir unserem Netzwerk in möglichst vielen Situationen als zuverlässige Rechtsberater zur Verfügung stehen. Daher informieren wir Sie heute über ausgewählte Themen aus dem Beratungsspektrum anderer Müller Partner-Praxisgruppen:

  • In unserem Immobilienrechts-Department beraten wir neben Bauträgern in BTVG-Projekten etwa auch Privatpersonen beim Kauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken.
  • Im Bereich Private-Clients gründen wir für unsere Mandanten nicht nur Privatstiftungen, sondern unterstützen auch bei der Vermögensaufteilung oder -weitergabe, etwa im Scheidungsfall, bei Unternehmensnachfolge oder als Vorsorge für den Ablebensfall (Testament).
  • In unserer Praxisgruppe Gemeinnützigkeit/Philanthropie beraten wir zum Beispiel bei der Gründung von gemeinnützigen Privatstiftungen und Stiftungen nach BStFG und stehen als Ansprechpartner für Personen zur Verfügung, die sich gemeinnützig betätigen wollen.
  • Wir sind mit unserem Baurechts-Department nicht nur in den größten Bauprojekten des Landes aktiv, sondern beraten zudem Auftragnehmer im Vergaberecht.

Bei Bedarf in einem dieser Bereiche stehe ich meinem Netzwerk jederzeit gerne als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

MAG. GERNOT WILFLING

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