ÖNORM B 2118 (09.00 – 12.00 Uhr)
- Systematik
- Definition/Bestimmungen
- Das Leistungsziel als neuer Begriff & seine Bedeutung für das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers (AG)
- Pflichten des AG bei der Gestaltung von Ausschreibungen
- Pflicht des Auftragnehmers (AN) in der Angebotsphase
- Bestimmungen zur Geltendmachung Mehrkosten
- Anmeldeverpflichtungen bei Störungen der Leistungserbringung
- Risiken bei der Forderung nach umfassenden Mehrkosten
- Risiken bei schleichenden Abweichungen vom Bau-Soll
- Dokumentations- / Anmeldepflichten
- Konsequenzen der ÖNORM B 2118 für das Claim-Management der AN
DDr. Katharina Müller I Willheim Müller Rechtsanwälte
Weitere Referenten: Dr. Wolfgang Treitler I ASFINAG, DI Gerd Sommerauer I SSP&E Consulting GmbH