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Praxistag zur ÖNORM B 2110
21. April 2015 um 9:00 - 16:30
Inhalt
- Die vergaberechtskonforme und normgemäße Leistungsbeschreibung ist die zentrale Grundlage des Bauvertrags
- Die Normenbindung des öffentlichen Auftraggebers
- Die kalkulatorische Mehrkostenberechnung und die erforderlichen Nachweise
- Die Risikotragung und die Grenzen der Überwälzung auf den Auftragnehmer
- Das Recht des Auftraggebers, Leistungsänderungen anzuordnen
- Rechtsprobleme der Übernahme, Beschädigungen vor der Übernahme und Bauschaden
- Die Anmeldung von Forderungen und Verfristungsregelungen in der Praxis
- Prüf- und Warnpflicht gemäß ÖNORM B 2110 und Rechtssprechung