NEUES PFLICHTTEILSRECHT: GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN UND GEFAHREN FÜR STIFTER
Privatstiftungen sind nach wie vor ein geeignetes Instrument einer generationenübergreifenden Nachfolgeplanung. Eine wesentliche Gestaltungsschranke jeder Nachfolgeregelungen stellt das Pflichtteilsrecht dar. Durch die Änderungen im Pflichtteilsrecht wurden neue Gestaltungsmöglichkeiten für Stifter geschaffen, den pflichtteilsrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen. Andererseits wurden durch die Reform der Bestimmungen über die Anrechnung von Schenkungen neue Problemfelder eröffnet, die das Stiftungsvermögen gefährden können. Eine gesteigerte Relevanz wird in diesem Zusammenhang der Gestaltung und Bewertung der konkreten Begünstigtenstellung in der Privatstiftung zukommen.
Die Vortragenden konzentrieren sich daher zum einen auf die neuen Möglichkeiten, den Pflichtteilsanspruch durch die Einräumung einer Begünstigtenstellung abzudecken; zum anderen auf die Vermeidung von Gefahren, die sich aus dem neuen Erbrecht für die Stiftung und den Stiftungsvorstand ergeben. Abgerundet wird dies durch die Darstellung der zu erwartenden komplexen Bewertungsfragen.
Schwerpunkte sind
DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
Dr. Stefan Kurz | BDO Austria GmbH