Das Kapitalmarktrecht ist stark unionsrechtlich geprägt. Zuletzt hat der europäische Gesetzgeber verstärkt in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen beschlossen. Dabei beobachtet man nicht nur einen enormen Anstieg der Regelungsdichte, sondern auch den klaren Willen des Unionsgesetzgebers, das Recht der Mitgliedstaaten komplett anzugleichen. Gleichzeitig werden liebgewonnene nationale Rechtsakte nicht oder nur schleppend beseitigt.
Welche Besonderheiten ergeben sich durch die unmittelbare Anwendung von Unionsrecht? Und wie ist mit nationalen Parallelregelungen umzugehen?
In folgenden Beiträgen wollen wir diesen Fragen nachgehen:
Im Anschluss findet ein informeller Ausklang und Networking bei kleinen Köstlichkeiten statt.