GRUNDLAGEN – RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE OPTIMIERUNG
- Warum soll eine Privatstiftung errichtet werden?
- Wer darf Stifter sein?
- Welche Rechte kann sich der Stifter vorbehalten?
- Welche Konsequenzen bringt die Stifterposition mit sich?
- Wie kann eine Privatstiftung optimiert werden?
- Vergütung des Stiftungsvorstands
DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
Weiterer Referent: StB Privatdozent MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M. | Ernst & Young