Subunternehmerverträge optimal gestalten (9.00-13.00 Uhr)
- Definitionen: Generalunternehmer, Totalunternehmer, Subunternehmer, Nachunternehmer, ARGE
- Bau-Soll
- Abstimmung des Leistungsumfangs
- Leistung, Termine, Warn- und Hinweispflichten, Rücktrittsrechte etc.
- Schnittstelle Claim-Management
- Mehrkostenforderungen
- Anmeldung von Claims
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Haftung
- Erfüllungsgehilfe
- Regress | Verjährung
- Gewährleistung
- Schnittstellen | Mängel
- Abstimmung der vertraglichen Regeln | Fristen
- Sicherheiten
- § 1170b ABGB | Haftrücklass
- Deckungsrücklass
- Insolvenz des GU, des SU, des Bauherrn
- Prozessuale Aspekte
- Streitverkündung
- Beweissicherung
- Internationale Aspekte
DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Mag. Wolfgang Hussian | PORR AG
Subunternehmer im Vergabe- & Gewerberecht (14.00-15.45 Uhr)
- Neuerungen bei Subunternehmern infolge der BVergG-Novelle
- Wann und wie muss ich Subunternehmer nennen?
- Mehrfachnennung von Subunternehmern
- Substitution der Befugnis durch Subunternehmer
- Subunternehmer und Referenzen
- Wer darf welche Leistung erbringen?
- Nebenrecht von Gewerbetreibenden – Nicht immer ist ein Subunternehmer notwendig
- Abgrenzung Subunternehmer – Arbeitskräfteüberlasser
- Abgrenzung Subunternehmer – Lieferant
- Kritische Leistungsteile, die von der Subvergabe ausgeschlossen sind
Dr. Bernhard Kall | Müller Partner Rechtsanwälte
weiterer Referent an diesem Tag: Mag. Carmen Nemec | Österreichische Gesundheitskasse
Bei einer Anmeldung direkt über die ARS-Website mit dem Rabattcode „mplaw23“ gibt es eine Ermäßigung von 15%.