Im Gesellschaftsrecht, allen voran größeren Kapitalgesellschaften, ist das Schiedsverfahren (im Englischen arbitration genannt) eine beliebte Form der Streitbeilegung. In jüngerer Zeit enthalten auch immer mehr Stiftungserklärungen Klauseln, wonach Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht auszutragen sind. Damit in Zusammenhang stehen auch die Bemühungen des VIAC (Vienna International Arbitral Center), die besonderen Bedürfnisse von Private Clients in Zukunft besser bedienen zu können.
Dazu passt, dass der OGH (14.04.2021, 18 OCg 1/21b) erst jüngst über eine Aufhebungsklage eines Schiedsspruchs zu entscheiden hatte, bei der eine Privatstiftung beklagte Partei war. Hierbei ging es um die Frage, ob das Schiedsgericht überhaupt sachlich zuständig ist. Entgegen der ursprünglichen Version der Stiftungszusatzurkunde, die eine Schiedsklausel enthielt, fehlte diese in der aktuellen Stiftungszusatzurkunde. Das Schiedsgericht erklärte sich für unzuständig, was der OGH letztlich bestätigte.
Die Bemühungen des VIAC und diese Entscheidung sollen zum Anlass genommen werden, um auf die grundsätzliche Möglichkeit einer schiedsgerichtlichen Bereinigung von Streitigkeiten hinzuweisen sowie die Vor- und Nachteile eines solchen Verfahrens überblicksartig darzustellen.
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DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.