Winterliche Rutschpartien und fröhliche Klänge – klingt doch herrlich in der Weihnachtszeit! Zur Nachlässigkeit mit Verkehrssicherungspflichten sollte man es aber dennoch nicht kommen lassen. Ein Friedhofsbetreiber kann sich seiner Streupflicht nicht durch das Aufstellen eines Warnschildes entziehen. Auch im Nachbarschaftsrecht ist von friedlicher Vorweihnachtsstimmung (noch) nichts zu sehen: Eine Nachbarin muss sich über den Lärm grölender Partyhengste ärgern. Ein weiterer Nachbar hat ein anderes tierisches Problem: Zwei Pfaue stolzieren auf sein Grundstück und sorgen mit ihren penetranten Pfauenrufen ebenfalls für eine Lärmentwicklung in nicht ortsüblichem Ausmaß. Und wer bald das winterliche Raclette essen schon satt hat, kann sich bereits in Vorfreude auf die nächste Grillsaison am Flussufer wiegen. Aber Achtung auf die Immissionsentwicklung durch Rauch und Gas…
Die Themen im Überblick:
- Ho, Ho, Holprig
- (bitte) Stille Nacht
- Streit(hähne)pfaue
- Liebe Grillfreunde…
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Ihr Müller Partner Immobilienteam