Ändert sich die geltende Rechtslage während eines Bauverfahrens, stellt sich die berechtigte Frage, welches konkrete Recht anzuwenden ist – jenes Recht vor oder jenes nach der Änderung der Rechtslage.
Trotz bereits eingereichter Bauunterlagen kann es zu Änderungen der geltenden Rechtslage kommen. Der bestimmende Zeitpunkt ist jener, in dem ein Baubewilligungsbescheid erlassen wird. Ändern sich baurechtliche Bestimmungen vor dem Erlassen des Bescheids, so sind diese einzuhalten. Stets ist jedoch darauf zu achten, ob Übergangsbestimmungen für das abgeänderte Recht vorgesehen sind.
Ändert sich die geltende Rechtslage während eines Bauverfahrens, stellt sich die berechtigte Frage, welches konkrete Recht anzuwenden ist – jenes Recht vor oder jenes nach der Änderung der Rechtslage. Trotz bereits eingereichter Bauunterlagen kann es zu Änderungen der geltenden Rechtslage kommen. Der bestimmende Zeitpunkt ist jener, in dem ein Baubewilligungsbescheid erlassen wird. Ändern sich baurechtliche Bestimmungen vor dem Erlassen des Bescheids, so sind diese einzuhalten. Stets ist jedoch darauf zu achten, ob Übergangsbestimmungen für das abgeänderte Recht vorgesehen sind.
Dr. Bernhard Kall